Lizenz- und Wartungsbedingungen On-Premises AT

Lizenz- und Wartungsbedingungen On-Premises

1          Lizenzbedingungen

Generell wird zwischen cronetworld, cronetwork und cronetwork Add-on unterschieden die in der IIG Leistungsbeschreibung genauer beschrieben sind:

1.1        Lizenzbedingungen

  1. IIG räumt an cronetwork unter der aufschiebenden Bedingung der Bezahlung der vereinbarten Vergütung Nutzungsrechte ein. Die Nutzungsrechte sind nicht exklusiv und nicht übertragbar. Eine Übertragung von allen oder Teilen der Nutzungsrechte an Dritte ist nur mit vorheriger ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von IIG zulässig. Die Nutzungsrechte werden je nach Vereinbarung zeitlich begrenzt gegen laufende jährliche Nutzungsgebühr oder zeitlich unbegrenzt gegen eine Einmalzahlung eingeräumt. Ob die Software zeitlich begrenzt oder unbegrenzt eingeräumt wird, sowie der Lizenzumfang sind in den IIG kaufmännischen Rahmenbedingungen und in der laufend gehaltenen Auftragsbestätigung ersichtlich. Der Auftraggeber erhält an cronetwork MES Software ein Nutzungsrecht für die Zusammenführung und Orchestrierung der produktionsrelevanten Softwaresysteme, wie in der IIG Leistungsbeschreibung beschrieben (bestimmungsgemäße Nutzung). Sämtliche allenfalls bei Durchführung eines Auftrages entstehenden oder entstandenen Immaterialgüterrechte (urheberrechtlich geschützte Werke, entstandenes Know-how, …) verbleiben ausschließlich bei IIG. Die Verwendung von cronetwork ist nur zu den vereinbarten Bedingungen und Mengengerüsten zulässig. Die Software wird im ausführbaren Maschinencode zur Verfügung gestellt. Ein Anspruch auf Herausgabe des Quellcodes besteht nicht.

Jede Vervielfältigung von cronetwork ist unzulässig.

Davon ausgenommen ist die Anfertigung einer funktionsfähigen vollständigen Kopie von cronetwork für Back-up in einer nichtproduktiven Umgebung, welche im Störfall zur produktiven Umgebung gemacht werden kann. Und die Anfertigung von maximal 2 funktionsfähigen vollständigen Kopien für Test- und Entwicklungszwecke. Bei SaaS nur 1 vollständige Kopie, eine zweite kann zusätzlich gekauft werden.

Ein zusätzliches Schulungssystem kann separat bei Industrie Informatik erworben werden. Produkt: cronetwork Campus. Dieses Schulungssystem ist eingeschränkt auf die Module, die auch am Produktivsystem lizenziert sind. Es erfolgt dabei jedoch keine Einschränkung der Kennmengen. Das Schulungssystem darf nur für Ausbildungszwecke der Mitarbeiter des eigenen Unternehmens verwendet werden. Bei Bildungseinrichtungen wie z.B. Universitäten oder Fachhochschulen auch für Schüler und Studenten. Auf jeden Fall ist eine produktive Verwendung wie z.B. Datenerfassung, Analyse, Reporting, Planung, etc. nicht gestattet.

Der Auftraggeber ist verpflichtet, durch angemessene technische und organisatorische Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass die bestimmungsgemäße Nutzung von cronetwork sichergestellt ist.

In cronetwork ist eine Programmdokumentation der cronetwork MES Software in deutscher und englischer Sprache als Online-Dokumentation enthalten. An den für den Auftraggeber erstellten Dokumentationen (Bedienerleitfaden und Programmdokumentation) räumt IIG dem Auftraggeber dieselben Rechte ein wie an der cronetwork MES Software.

  1. cronetwork Add-on erweitert cronetwork um jene Produkte und Services die Teil der Manufacturing Execution Platform cronetworld sind und von IIG oder Drittherstellern hergestellte Produkte und Services umfassen. Eine Beschreibung der Produkte finden Sie in der IIG Leistungsbeschreibung.

cronetwork Add-on Produkte sind Produkte von kommerziellen Drittanbietern oder Open-Source-Software basierte Produkte, die eigenen Lizenzbestimmungen unterliegen. Links zu den Inhalten der Lizenzbestimmungen sind in der IIG Leistungsbeschreibung enthalten. Software von Drittanbietern wird “so wie sie ist” zur Verfügung gestellt. IIG gibt keine Garantien, weder ausdrücklich noch stillschweigend, gleich welcher Art (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder Nichtverletzung von Rechten Dritter) in Bezug auf jegliche Software Dritter.

Bei Drittprodukten richten sich die Verfügbarkeit, Lizenzmodell und der Leistungsumfang neuer Releases nach dem Hersteller und Freigabe in der IIG Release Timeline.

  1. cronetwork MES (Manufacturing Execution System) Software ist ein Produkt und steht im Eigentum der Industrie Informatik GmbH (IIG). cronetwork kann Teile enthalten, an denen die Rechte dritten Personen zustehen, in diesen Fällen werden Ihnen die erforderlichen Rechte mit übertragen. cronetwork enthält darüber hinaus auch, insbesondere im Rahmen der Programmbibliotheken, Open Source Software, auf die Open Source Lizenzen, insbesondere die Apache Lizenz (http://www.apache.org/licenses/LICENSE-2.0.html) und die LGPL Lizenz (http://www.gnu.org/licenses/lgpl-3.0.html) anwendbar sind.
  2. Die Lizenzierung der Oracle ESL Software ist an die Nutzung von cronetwork gebunden und nicht mit dem Betrieb anderer Anwendungen zulässig. Ein späteres Upgrade der Datenbanksoftware auf andere Lizensierungsmodelle von Oracle ist nicht vorgesehen. Zugriffe auf die Oracle Datenbank sind nur über Schnittstellen zulässig, welche IIG zur Verfügung stellt. Eine Zusammenfassung der weiteren Lizenzbestimmungen finden sich im Punkt ORACLE embedded in der IIG Leistungsbeschreibung bzw. unter https://www.industrieinformatik.com/oracle-lizenz-und-wartungsvereinbarung/).

Mit der Rechnung der jeweiligen cronetwork Lizenzen werden auch immer die benötigten Oracle embedded Lizenzen in Rechnung gestellt. Alle Preise, Konditionen und Bedingungen betreffend Oracle richten sich immer nach den jeweils gültigen Vorgaben von Oracle!

  1. Die Haftung von IIG für jegliche Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit seitens IIG und seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind, ist beschränkt auf die Summe der jährlichen Wartungsgebühren, wie Sie im Zeitpunkt des Schadensfalles in der Auftragsbestätigung für Wartung (AB-W) ausgewiesen ist. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.

Allenfalls auftretende Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich, schriftlich oder in Textform und eindeutig spezifiziert und als «Mängelrüge» bezeichnet, zu rügen. Das Vorliegen von Mängeln ist vom Auftraggeber nachzuweisen. Die Vermutung, dass die Sache bereits bei Übergabe mangelhaft war, kommt nicht zur Anwendung (§ 924 ABGB). IIG ist im Falle der Gewährleistung berechtigt, die Art der Gewährleistung (Verbesserung, Austausch, Preisminderung, Wandlung) selbst zu bestimmen.

  1. Die Lizenzierung unterliegt einer kontinuierlichen Überprüfung, welche dem Auftraggeber vor allfälligen Lizenzverstößen schützt und wird entweder automatisiert oder manuell abgesichert. Darüber hinaus ist IIG berechtigt Umfang und Anzahl der überlassenen Lizenzen zu auditieren und zu überprüfen.
  2. Die Lizenzbestimmungen sind einzuhalten. Wenn gegen die Lizenzbestimmungen verstoßen wird, endet der Lizenzvertrag und damit das Recht die Software zu verwenden. Auftraggeber sind in der Pflicht, alle Kopien der Software und der Dokumentation zu vernichten oder an IIG zu retournieren. IIG kann, ist aber nicht verpflichtet, sofern ein Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen entdeckt wird, der Auftraggeber darüber zu Infomieren und eine Frist von 30 Tagen einzuräumen, den Verstoß zu heilen.

 

2          Wartungsbedingungen bei Lizenzkauf (On-Premises)

Vertragsbedingungen zum Software-Wartungsvertrag (Stand 01.09.2023)

Die nachfolgenden Wartungsbedingungen bei Lizenzkauf (On-Premises) gelten für alle bestehenden Wartungsverträge ab oben dargestellten Stand. Davon ausgenommen sind sonstige kaufmännische Vereinbarungen.

2.1        Gegenstand des Vertrages

Gegenstand des Vertrages ist die Wartung der von IIG dem Auftraggeber überlassenen Software, sowie das Recht zur Benutzung der Hotline.

Der Wartungsvertrag ist nur gültig in Verbindung mit einem nach Umfang und Anzahl der erworbenen Lizenzen gültig abgeschlossenen Lizenzvertrag. Der Umfang ist in der Auftragsbestätigung für Wartung (AB-W) ersichtlich (Lizenzcode).

2.2        Leistungsumfang

Im Rahmen der Wartung stehen dem Auftraggeber gegen Zahlung der entsprechenden Wartungspauschale die nachfolgenden Leistungen und Dienstleistungen der IIG zur Verfügung:

2.2.1      Update und Release

IIG wird die dem Auftraggeber überlassene cronetwork Software und die Dokumentation von Zeit zu Zeit durch Software-Ergänzungs- oder Korrekturlieferungen auf den jeweils neuesten freigegebenen Stand bringen. Software-Ergänzungslieferungen enthalten die Lösungen von bekannten Software-Problemen sowie funktionelle Weiterentwicklungen. Die jeweils aktuellen Versionen werden per Download zur Verfügung gestellt.

Die Installation der von IIG gelieferten Software-Ergänzungen und –Korrekturen obliegt den Auftraggeber. IIG steht dabei beratend zur Seite (kostenpflichtig). Die Installation kann auf Wunsch des Auftraggebers und gegen gesonderte Berechnung von IIG übernommen werden.

Gegenfalls notwendige Schulungen, zur Übernahme und Integration der Software-Ergänzungen können über die cronetwork Academy gebucht werden.

Der „End of error correction Support“ der jeweiligen cronetwork Release wird in der IIG Release Timeline dargestellt. und beträgt üblicherweise 3 bis 5 Jahre.

Bei cronetwork Add-on Produkten – richten sich die Verfügbarkeit und der Leistungsumfang neuer Releases nach dem Hersteller und der Freigabe in der IIG Release Timeline.

2.2.2      Releasesicherheit

Ein entscheidender Vorteil ist die einzigartige Release-Philosophie von IIG, die Investitionssicherheit für folgenden Produktkategorien unter den nachfolgend beschriebenen Bedingungen bietet:

cronetwork

IIG wird die dem Auftraggeber überlassene cronetwork Software und die Dokumentation von Zeit zu Zeit durch Software-Ergänzungs- oder Korrekturlieferungen – wie in 2.2.1 beschrieben – auf den jeweils neuesten freigegebenen Stand bringen.

IIG behält sich vor, einzelne Technologien oder Funktionen von cronetwork abzukündigen oder zu ersetzen. Diese werden als “deprecated” gekennzeichnet. Um einen Übergang zu ermöglichen, stehen diese Technologien oder Funktionen von cronetwork mindestens für zwei weitere Major Releases zur Verfügung.

Wenn eine beim Auftraggeber eingesetzte Lösung von der Abkündigung betroffen ist, wird diese nach Möglichkeit mit einer neuen Funktion oder Technologie wieder zur Verfügung gestellt. (z.B. ORACLE Discoverer wurde durch cronetwork PIDO abgelöst)

Die Umstellung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, IIG ist in diesen Fällen bereit (sofern technisch machbar), eine individuelle, kostenpflichtige Unterstützung anzubieten.

Bei einem Releasewechsel von cronetwork ist der Auftraggeber für Tests und Anpassungen von kundenindividuellem Customizing (Parametrierungen, Portalen, …) selbst verantwortlich. IIG ist bereit, dafür eine individuelle, kostenpflichtige Unterstützung anzubieten.

cronetwork Add-on

cronetwork Add-on-Produkte sind Produkte von kommerziellen Drittanbietern oder Open-Source-Software basierte Produkte. Bei cronetwork Add-on Produkten – richten sich die Verfügbarkeit und der Leistungsumfang neuer Releases nach dem Hersteller und der Freigabe in der IIG Release Timeline. (Details dazu siehe Anlage 2 Punkt 2.3) Die Releasefähigkeit der cronetwork Add-on Produkte liegt in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller.

IIG wird nach Möglichkeit die Schnittstellen zu neuen Versionen von Add-on-Produkten kompatibel halten und bei eventuell notwendigen Technologie- oder Herstellerwechseln mit neuen Technologien oder Produkten analoge Funktionen zur Verfügung stellen. Die Übernahme von beim Auftraggeber parametrierten Lösungen in neue Versionen von Add-on-Produkten liegt in der Verantwortung der jeweiligen Hersteller.

IIG behält sich vor, einzelne Technologien oder Funktionen von Add-on-Produkten oder ganze Add-on-Produkte abzukündigen oder zu ersetzen. Diese werden als “deprecated” gekennzeichnet. Um einen Übergang zu ermöglichen, unterstützen wir diese Produkte, Technologien oder Funktionen von Add-on-Produkten für mindestens zwei weitere cronetwork Major Releases.

Wenn eine bei dem Auftraggeber eingesetzte Technologie, Funktion oder ein ganzes Add-on-Produkt von der Abkündigung betroffen ist, wird diese nach Möglichkeit mit einer neuen Funktion oder Technologie oder einem neuen Add-on-Produkt wieder zur Verfügung gestellt. Die Umstellung liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, IIG ist in diesen Fällen bereit (sofern technisch machbar), eine individuelle, kostenpflichtige Unterstützung anzubieten.

Bei einem Releasewechsel von cronetwork oder einem cronetwork Add-on-Produkt ist daher der Auftraggeber auch für Anpassungen und Tests von individuell für den Auftraggeber oder durch den Auftraggeber selbst erstellte individuellen Lösungen mit cronetwork Add-on Produkten wie Jasper-Reports, VisionX-Programmen, Orchestra Szenarien usw. selbst verantwortlich. IIG ist in diesen Fällen jedoch bereit (sofern technisch machbar) eine individuelle, kostenpflichtige Unterstützung anzubieten.

2.2.3      Telefonische Unterstützung

IIG unterstützt den im Zuge der cronetwork Academy qualifizierten Anwender des Auftraggebers bei auftretenden Fragen in Bezug auf die Anwendung der Programme und hilft kurzfristig beim Finden von Lösungen.

Werktags von Montag bis Freitag, 06:00 bis 18:00 Uhr erreichbar.

Ausgenommene Feiertage:
Neujahr: 01.01.
Ostermontag: variabel (z.B. 10.04.2023)
Tag der Arbeit: 01.05.
Christi Himmelfahrt: variabel (z.B. 18.05.2023)
Pfingstmontag: variabel (z.B. 29.05.2023)
Fronleichnam: variabel (z.B. 08.06.2023)
Allerheiligen: 01.11.
Heiligabend: 24.12.
1. Weihnachtstag: 25.12.
2. Weihnachtstag: 26.12.
Silvester: 31.12.

Die Hotline ist erreichbar unter den Telefonnummern:

Österreich:         +43 732 6978-11

Deutschland:     +49 7642 4971-11

Sowie unter der E-Mail-Adresse hotline@industrieinformatik.com bzw. dem Service Desk

Um eine wirksame telefonische Unterstützung geben zu können, benötigt IIG vom Auftraggeber eine genaue Beschreibung der Art und Weise, wie sich die festgestellten Fehler bemerkbar machen. Der Fehler muss reproduzierbar sein.

Die Bereitstellung der Hotline ist in diesem Vertrag inkludiert. Die Hotline-Unterstützung (Telefon, Email, Remote Wartung) selbst ist kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt pro Quartal nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz.

Treten Anfragen aufgrund von Programmfehlern auftragsgegenständlicher Programme auf, so ist diese Unterstützung kostenfrei. Die eindeutige Identifizierung von Programmfehlern ist dadurch zu erkennen, dass die Behebung nur durch Bereitstellung von Programmkorrekturen möglich ist. Download, Installation, usw. dieser SW Korrekturen obliegt den Auftraggeber.

2.2.4      Remote Wartung

Der Auftraggeber ist verpflichtet eine leistungsfähige Internet-Verbindung zur Verfügung zu stellen.

Das Vorhalten von ausgebildetem Personal für die Remotewartung ist in diesem Vertrag inkludiert. Die Remote Wartung selbst ist kostenpflichtig, sowie auch der Arbeitsaufwand für die geforderten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Verwalten und Herstellen der Remoteverbindung. Wir empfehlen dazu die von IIG zur Verfügung gestellte Remote Control Software. Die Abrechnung erfolgt pro Quartal nach Aufwand zum jeweils gültigen Stundensatz.

2.3        Haftung und Gewährleistung

  1. Der Auftraggeber ist verantwortlich, laufend eine vollständige, aktuelle und fehlerfreie Datensicherung durchzuführen.
  2. Dies gilt insbesondere vor Installation eines von IIG gelieferten Updates bzw. Releases oder vor Umsetzung von durch IIG gegebenen Hinweisen im Rahmen dieses Vertrages.
  3. Die Haftung von IIG ist für jeden einzelnen Schadensfall begrenzt auf 50% der Summe der im Laufe eines Jahres zu entrichtenden Wartungsgebühren. Die Haftung von IIG für jegliche Schäden, die durch leichte Fahrlässigkeit seitens IIG und seiner Erfüllungsgehilfen entstanden sind, ist ausgeschlossen.
  4. Ausgeschlossen ist weiters der Ersatz des Aufwandes des Auftraggebers für die Wiederbeschaffung bzw. Wiederherstellung verlorener Daten bei Verlust, Fehlimporten, Beschädigung oder Löschen von Datenträgermaterial, Dateien oder Programmen.
  5. Weitergehende Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.

 

2.4        Wartungsgebühr

Die Wartungsgebühr ist jährlich im Voraus zahlbar. Bei stufenweiser Einführung oder nachträglichen Erweiterungen werden die Wartungsfälligkeiten an die erste Hauptfälligkeit angepasst.

2.5        Vertragsdauer

Der Wartungsvertrag besteht für mindestens 2 Jahre ab Vertragsabschluss und verlängert sich automatisch um jeweils 1 weiteres Jahr, sofern der Wartungsvertrag nicht von einer der Vertragsparteien per Einschreiben mindestens 3 Monate vor Ablauf gekündigt wird.

2.6        Änderung Wartungsgebühr

IIG ist berechtigt die Wartungsgebühr einmal jährlich anzupassen.

Diese Wertsicherung erfolgt derzeit auf Basis des HVPI 2015, der von Statistik Austria monatlich verlautbart wird. Die Ausgangszahl für diese Wertsicherung ist die für den Monat der Unterfertigung dieses Vertrages verlautbarte Indexzahl.

Die Wartungsgebühr wird einmal jährlich jeweils mit Wirkung ab Beginn des neuen Wartungszeitraumes angepasst. Die Basis dafür bildet zum Zeitpunkt der Belegausstellung (z.B. Angebot oder AB) für die Wartungsgebühren die zuletzt endgültig verlautbarte monatliche Indexzahl. Diese Indexzahl wird mit der für den gleichen Monat des vorangegangenen Jahres gegenübergestellt, zuzüglich 2,9% für die im Wartungsvertrag abgedeckten Produktweiterentwicklungen.

Sollte der HVPI 2015 =100 nicht mehr verlautbart werden, so ist die Wertsicherung auf Basis des Index zu ermitteln der dem HVPI 2015 nachfolgt oder diesem am meisten entspricht.

2.7        Sonstiges

  1. Die Pflichten der IIG aus diesem Wartungsvertrag erlöschen bei unzulässigen Modifikationen der Programme und/oder Datenbank durch den Auftraggeber sowie bei Zahlungsverzug. Ferner erlischt der Vertrag automatisch bei Eröffnung des Insolvenzverfahrens über den Auftraggeber.
  2. Rechte und Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag können nur mit schriftlicher Genehmigung von IIG übertragen werden.
  3. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung oder Aufhebung dieser Klausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
  4. Eine Aufrechnung von Gegenansprüchen / Forderungen ist unzulässig.
  5. Für sonstige Lieferungen und Leistungen die IIG über die vertraglichen Verpflichtungen hinaus zusätzlich erbringt, gelten, soweit anwendbar, die Bestimmungen und Haftungsbeschränkungen entsprechend, auch wenn nicht ausdrücklich darauf hingewiesen ist.
  6. Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragspartner werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine andere ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der weggefallenen Regelung in zulässiger Weise am nächsten kommt.
  7. Für Österreich: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist nach Wahl von IIG Linz. Es gilt österreichisches Recht, die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.

 

3          Betrieb und Services

Für den Betrieb von cronetwork und cronetworld gibt es 2 Arten, die sich wesentlich unterscheiden, wie im folgenden Schaubild ersichtlich ist.

Abbildung: Übersicht Betrieb On-Premises oder cronetworld Cloud

In den folgenden Abschnitten wird die Variante On-Premises beschrieben.

3.1        Betrieb durch den Auftraggeber (On-Premises)

Die Betriebsverantwortung und auch die Bereitstellung der notwendigen Infrastruktur inklusive Betriebssystems übernimmt zu 100% der Kunde.

Die cronetwork Software-Nutzungsrechte werden zeitlich unbegrenzt gegen eine Einmalzahlung eingeräumt (Kauf der Softwarelizenz) und für die Softwarepflege wird ein Wartungsvertrag geschlossen, womit sich der Auftraggeber neben der Software-Weiterentwicklung auch die Supportbereitschaft von IIG sichert.

3.1.1        Hardware und Systemvoraussetzungen

3.1.1.1        Grundsätzliches

Hervorzuheben ist, dass die Entwicklungsstrategie für unsere Produkte auf die Nutzung von Basistechnologie der Marktführer und den Verzicht auf proprietäre Systeme fokussiert ist. Das bedeutet den bestmöglichen Investitionsschutz, hohe Verfügbarkeit und beste Servicierbarkeit Ihrer Hardware-Infrastruktur.

cronetwork ist in einer 3-stufigen Architektur mit Java-Technologie in allen Schichten aufgebaut. Damit ist das System optimal für einen fast wartungsfreien und serviceorientierten Betrieb in großen Netzwerken geeignet.

Einige wesentliche Vorteile daraus:

  • Minimaler Wartungsaufwand im Client durch Einsatz von Browsertechnologie und Java.
  • Durch Wegfall lokaler Server in verteilten Umgebungen wie Außenstellen oder Filialen sind weitere Einsparungen möglich.
  • Alle Formulare und Berichte inklusive dem Modul PIDO können ohne spezielle Laufzeitumgebung und mit uneingeschränkter Funktionalität im gesamten Netzwerk als Browseranwendung betrieben werden.

Für die richtige Dimensionierung der für cronetwork benötigten Hardwareressourcen sind im Wesentlichen folgende Punkte zu beachten:

  • Mengengerüst für gleichzeitige Benutzer, abzurechnende Personen und Meldeaufkommen
  • Ihre Ausbaupläne von cronetwork in den nächsten 1-3 Jahren ab Echtbetrieb
  • Anforderung an die Verfügbarkeit und Ausfallsicherheit des Systems

Die genaue Dimensionierung der Rechnerressourcen erfolgt im Zuge der Feinspezifikation.

3.1.1.2        Serverhardware und Betriebssystem

Die von unseren Kunden derzeit bevorzugte Plattform ist Windows Server (x86 und x64).

Viele unserer Kunden setzen cronetwork in virtuellen Umgebungen ein (Test- und Produktivsysteme).

Falls Sie ein bereits existierendes System einsetzen möchten, unterstützen wir Sie gerne bei der Prüfung, ob Ihre Hardware den Anforderungen entspricht.

Unsere Kunden verwenden in der Regel Markenserver von lokalen Distributoren mit jeweils den Anforderungen entsprechenden Support- bzw. Reparaturverträgen.

Mit unserer Softwaretechnologie hat der Auftraggeber mehrere Möglichkeiten, die MES Software ausfallsicher und skalierbar zu betreiben. Gerne unterstützt IIG bei der Auswahl der für den Auftraggeber am besten geeigneten Option.

Hinweis: Bei der Auswahl der Serverhardware muss speziell auch auf die Eignung für den Betrieb der Datenbankanwendung geachtet werden. Wichtige Kenngrößen für Datenbankserver sind u.a.  der Datendurchsatz und IOPS.

3.1.1.3        Dimensionierungsempfehlung

Gerne errechnet IIG den Auftraggeber Dimensionierungsempfehlungen für Applikations- und Datenbankserver sowie für bestimmte Arbeitsplatztypen wie z.B. BDE-Terminals oder Planungsplätze.

Um dies durchführen zu können, benötigen wir Eckdaten des geplanten Einsatzes, die unser Mitarbeiter gerne mit Ihnen klärt.

3.1.2        Verfügbare Serviceoptionen für On-Premises

Folgende Optionen können nach Angebot separat beauftragt werden.

3.1.2.1        cronetwork Monitoring Service

Optional, als Ergänzung zum Wartungsvertrag, bietet IIG einen Dienstleistungsservice für ein quartalsweises Monitoring, dass durch IIG per Fernwartung durchgeführt wird.

  • Umfang
    Quartalsweise präventive Überprüfung (Überprüfung Logdateien, freier Speicher, Prozesse, statistische Informationen, usw.).
    Monitoring Bericht und ggf. Vorschlag für vorbeugende Maßnahmen.
  • Voraussetzung
    Bestehender Wartungsvertrag und aktiviertes cronetwork Monitoring (siehe Kapitel 2.2.1).

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Danach autom. Verlängerung um 12 Monate, Kündigung 6 Monate vor Ablauf.

Die Preise finden Sie in der Richtpreisinformation in Anlage 4.

3.1.2.2        cronetwork SLA – Reaktionszeit 1h

Optional, als Ergänzung zum Wartungsvertrag, bietet IIG eine garantierte Reaktionszeit für cronetwork Anfragen mit Priorität hoch an.

  • Bereitstellungszeitraum
    Innerhalb der Hotline Zeiten.
  • Umfang
    Störungsbearbeitung von Problemen mit Priorität hoch durch unseren Service Desk. (Keine Bearbeitung von Anfragen mit Priorität mittel oder niedrig und keine Anfragen zu planbaren Aufgaben wie z.B. Updates, Installationen, usw.)
  • Reaktionszeit
    60 Minuten bis der Service Request angelegt und priorisiert ist.
    (Leistung ist der angelegte Service Request)
  • Lösungszeit
    Bei Priorität hoch wird umgehend mit der Problembehebung begonnen. Die angestrebte Lösungszeit ist 4 bis 8h.
  • Voraussetzung
    Bestehender Wartungsvertrag und cronetwork monitoring (siehe Kapitel 2.2.1).

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Danach autom. Verlängerung um 12 Monate, Kündigung 6 Monate vor Ablauf.

Die Preise finden Sie in der Richtpreisinformation in Anlage 4.

3.1.2.3        cronetwork SLA – Störungsdienst 24/7

Optional, als Ergänzung zum Wartungsvertrag, bietet IIG für Probleme mit Priorität hoch einen 24/7 Störungsdienst.

  • Bereitstellungszeitraum
    Montag bis Sonntag von 00:00-24:00 Uhr und nur außerhalb der Hotlinezeit
  • Umfang
    Störungsbearbeitung von Problemen mit Priorität hoch durch IIG Service Desk. (Keine Bearbeitung von Anfragen mit Priorität mittel oder niedrig und keine Anfragen zu planbaren Aufgaben wie z.B. Updates, Installationen, usw.)
  • Reaktionszeit
    60 Minuten bis der Service Request angelegt und priorisiert ist.
    (Leistung ist der angelegte Service Request)
  • Lösungszeit
    Bei Priorität hoch wird umgehend mit der Problembehebung begonnen. Die angestrebte Lösungszeit ist 2 bis 4h.
  • Vertragslaufzeit
    24 Monate, danach autom. Verlängerung um 12 Monate, Kündigung 6 Monate vor Ablauf.
  • Reporting
    Service Requests werden aufgezeichnet und mit der quartalsweisen Abrechnung übermittelt.
  • Voraussetzung
    Bestehender Wartungsvertrag und cronetwork monitoring (siehe Kapitel 2.2.1).
  • Abrechnung Dienstleistung: nach Aufwand, mit 50% Aufschlag auf Stundensatz der Hotline, in allen Fällen unerheblich des Verursachers und weil die Einsatzzeit außerhalb der üblichen Hotlinezeit geleistet wird.

Die Mindestlaufzeit beträgt 24 Monate. Danach autom. Verlängerung um 12 Monate, Kündigung 6 Monate vor Ablauf.

Die Preise finden Sie in der Richtpreisinformation in Anlage 4.

3.1.2.4        cronetwork Sourcecodehinterlegung (Escrow)

Auf Wunsch kann eine Sourcecodehinterlegung der cronetwork MES Software bei einer unabhängigen Stelle gegen eine jährliche Gebühr erfolgen. Diese Lösung gewährleistet die Hinterlegung des Source Codes sowie Dokumentationen und wahrt gleichzeitig das Urheberrecht von IIG.

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Ort, Datum                                                            Ort, Datum

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Auftraggeber                                                         IIG